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Der „BürgerBus“ – ein wichtiger Teil des ÖPNVs

„EmiL 2“, der Eppinger BürgerBus

Der Eppinger „BürgerBus“ ist ein vom Regierungspräsidium Stuttgart konzessionierter öffentlicher Linienverkehr gem. § 42 PBefG. Träger des BürgerBusses ist die Stadt Eppingen. Der BürgerBus ergänzt in Eppingen den öffentlichen Personennahverkehr und erschließt in der Kernstadt die sogenannte „letzte Meile“. Er fährt stündlich auf der Nordstadt- und der Südstadt-Linie einen Rundkurs mit über 50 Haltestellen und verbindet so die peripheren Wohngebiete mit der Innenstadt.

Organisation und Durchführung des Fahrbetriebs übernimmt der BürgerBus-Verein mit seinen 35 ehrenamtlichen Fahrern und Fahrerinnen nach dem Motto „Bürger fahren für Bürger“.

Wink und Fahr

In ausgewiesenen 30er-Zonen und den verkehrsberuhigten Bereichen der Innenstadt gilt „Wink und Fahr“. Dort können Fahrgäste den BürgerBus auch zwischen den Haltestellen zum Ein- und Aussteigen anhalten.

Betriebszeiten

Die Betriebszeiten sind von Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 17:30 Uhr. Samstags fährt der BürgerBus von 9:00 bis 13:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen fährt der BürgerBus nicht.

Das Fahrzeug

Der „BürgerBus“ ist ein speziell umgebauter MB Sprinter mit 8 Fahrgastplätzen und 1 Fahrersitz. Er hat einen Mittelniederflurbereich und eine große doppelflügelige Schwenk-/Schiebetüre zum sicheren Ein- und Aussteigen der Fahrgäste sowie dem leichteren Einladen von Rollatoren, Ziehwägelchen, Kinderwagen und Rollstühlen. Bei Bedarf kann eine mechanische Klapprampe ausgeklappt werden.

Anstelle der 8 Fahrgäste können auch 7 Fahrgäste und 1 Fahrgast im Rollstuhl befördert werden. Für Kinder und Kleinkinder wird eine Sitzerhöhung und ein Kindersitz vorgehalten. Eine zusätzliche Heizung und eine zusätzliche Klimaanlage sorgen für eine ganzjährige angenehme Klimatisierung des Fahrgastraums. Für alle Fahrtteilnehmer gilt Anschnallpflicht.

Viel Platz für 8 Fahrgäste

Der BürgerBus kann bis zu acht Fahrgäste befördern. Die Fahrgäste haben alle einen eigenen Sitzplatz und es besteht Anschnallpflicht. Stehplätze sind gesetzlich nicht erlaubt. Für Kinder sind Sitzerhöhung und Kindersitz vorhanden.  Der Einstieg ist niedrig – zudem steht eine ausklappbare Rampe zur Verfügung.

Die Fahrerinnnen und Fahrer sind Ihnen gerne beim Ein- und Ausstieg behilflich.